AGB Heilpraktiker für Psychotherapie

AGB Heilpraktiker für Psychotherapie

1. Anwendungsbereich der AGB

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der

Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie dem Patienten als Behandlungsvertrag. Abweichende

Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch

(BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot

der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie

zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.

1.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von

Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn

die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen

nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen

könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis

zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

2.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem

Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde,

eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie

des Patienten anwendet.

2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie den

Patienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und

Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über die anzuwendenden

Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Patient nicht

festlegen kann oder will, wendet die Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Methode an, die dem

mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.

2.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet in der Regel schulmedizinisch

nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar

sind. Daher kann dem Patienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert

werden. Lehnt der Patient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie

mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab

mitteilen.

2.4 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor

und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.

3. Mitwirkung des Patienten

Der Patient ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung verpflichtet. Sofern

der Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht

erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist

die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

4.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer

Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für

Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie

nach Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu

erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird.

4.2 Eine feste Anzahl von Sozialplätzen für Menschen mit geringem Einkommen/ ALG-ll-Empfänger

steht in meiner Praxis zur Verfügung. Eine unbedingte Anspruchsberechtigung besteht nicht. Zur

Entscheidung über die Gewährung ist die Vorlage des Einkommensnachweises/ ALG-ll-Bescheides

erforderlich.

4.3 Die vereinbarten Honorare sind im Anschluss an jede Behandlung bar zu entrichten. Der Patient

erhält dafür jeweils eine Quittung. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der

vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien.

4.4 Der Patient kann auf Wunsch eine honorarpflichtige Rechnung nach einer

Behandlungsphase erhalten. Diese Rechnung enthält Angaben zu Namen und

Anschrift des Patienten sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen

Behandlungszeitraum und der bereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der

Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines schriftlichen Auftrags des

Patienten.

5. Honorarerstattung durch Dritte

5.1 Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder

zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine

Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer

möglichen Erstattung nicht stunden.

Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag,

unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung erstattet wird.

5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese

jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Patienten erteilt. Es

werden keine Auskünfte an Dritte erteilt.

6. Vertraulichkeit der Behandlung

6.1 Patientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich

behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen

Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden nur nach

schriftlicher Zustimmung des Patienten erteilt.

6.2 Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist,

die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund

behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht

gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die

Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen

persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann.

Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

6.3 Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten).

Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu und er kann die

Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.

6.4 Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und

honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt.

Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt.

6.5 Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt,

soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist

besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu

Beweiszwecken in Frage kommen könnten.

7. Gerichtsstand

7.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung

gilt für Teilnehmer aus dem In- du Ausland.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen

ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.

8. Sonstige Nebenbestimmungen

8.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der

Schriftform.

8.2 Eine Änderung des Vertragspunkts 11 bedarf ebenfalls der Schriftform.

8.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig

oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der

AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in

freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem

Parteiwillen am nächsten kommt.

Coaching

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht

dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching oder Beratung.

Angebot

Mein Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und Paare, im Bereich

Coaching zusätzlich an Unternehmen, öffentliche Träger und Vereine.

Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.

Terminvereinbarung

Termine sind nach vorheriger (telefonischer) Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine oder kaum

Wartezeiten einkalkulieren müssen. Da ich während einer laufenden Therapie nicht gleichzeitig ein

Telefongespräch führen kann, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe

Sie schnellstmöglich zurück.

Kosten

Die aktuellen Preise meiner Leistungen  sowie auch die Terminabsage- Modalitäten entnehmen Sie

bitte der Preisliste. Diese finden Sie auf der Website (www.mentalvital-praxis.de) sowie in der Praxis in

Papierform ausliegend.

Rechtliches

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen

Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden!

Jeder Patient/ Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder

aufzugeben.

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